HGB-konforme Charterverträge
Wir prüfen Ihre bestehenden Charterpartien auf die zwingenden Klauseln der §§ 556–563 HGB und ergänzen fehlende Regelungen zu Haftung, höherer Gewalt und Ladedokumentation. Das Ergebnis ist ein rechtssicherer Vertrag, der bei Kontrollen durch die Wasserschutzpolizei Bestand hat.
Reduziert das Risiko von Vertragsstrafen um durchschnittlich 40 %.





